05.04.07.05 (Nordrhein-Westfalen) Umsetzen von Qualitätsstandards (Qualitätstechniker/-in)
- Laufende Nr
- 290
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.04
- SYS_3
- 05.04.07
- SYS_4
- 05.04.07.05
- ORGEINHEIT
- Planung
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Qualitätsplanung
- ERAAA
- Umsetzen von Qualitätsstandards (Qualitätstechniker/-in)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 13
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Qualitätsprüfung planen
Abschätzen des Prüfumfanges. Auswählen und Festlegen von Mess- und Prüfmitteln bzw. -geräten. Prüfprogramme erstellen und testen. Prüfanweisung erstellen einschließlich Dokumentation des kompletten Prüfprozesses und Abschätzen der Prozesszeiten. Technische Unterlagen erstellen und laufend aktualisieren.
Qualitätsplanung umsetzen
Maßnahmen einleiten. Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung/-verbesserung einleiten. Umsetzen der Qualitätssicherungsmaßnahmen. Wirksamkeit überprüfen und ggf. Korrekturmaßnahmen einleiten. Festlegen der Prüfmethode (z.B. Prüfschärfe, Messmethode, Messmittel etc.).
Durchführen von Optimierungsmaßnahmen und Änderungsabwicklung
Bestehende Prüfabläufe auf Verbesserungspotentiale prüfen und optimieren. Erforderliche Umsetzungsmaßnahmen durchführen bzw. veranlassen.
Vorschläge zur prüfgerechten Gestaltung von Bauteilen machen. Unterstützung der Konstruktion und Fertigungsplanung bei der qualitätsorientierten Gestaltung.
Auditierung und Lieferantenbetreuung
Interne und externe Audits planen, durchführen und dokumentieren. Lieferanten bzgl. Qualitätsstandards und –sicherung betreuen, Vorgaben für die Erstbemusterung festlegen. Bei Qualitätsproblemen Maßnahmen einleiten.
Werkstattbetreuung
Die mit Prüfaufgaben betrauten Mitarbeiter einweisen und bei Problemfällen unterstützen.
Erarbeiten von Qualitätsstatistiken
Informationen über den aktuellen Stand qualitätsrelevanter Daten der Fertigung (z.B. Ausfallraten, Nacharbeiten, Kosten) aufbereiten und bezüglich der Ursachen auswerten.
Qualitätssicherungssystem sicherstellen
Sicherstellen und Mitwirken an der systematischen Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystemes. Führen des Qualitätshandbuches.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen erforderlicher Kenntnisse über industrieller Herstellungstechniken, z.B. Zerspanungsverfahren, und deren Beherrschung abgeschlossene mindestens dreijährige einschlägige Berufsausbildung, z.B. Zerspanungsmechaniker, und wegen der erforderlichen zusätzlichen Fachkenntnisse im Qualitätswesen zweijährige Fachausbildung, i.d.R. Staatlich geprüfte(r) Techniker/-in. | 10 | 81 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Für Kenntnis der Betriebsabläufe und Produkte einschl. der daran gebundenen Qualitätsanforderungen bis zu drei Jahre ausreichend. | 1 | 6 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Die Einhaltung vorgegebener Qualitätsanforderungen sowie i.d.R. formalisierte QS-Abläufe beinhalten zwar gewisse Vorgaben, die Komplexität der Arbeit erfordert jedoch insgesamt einen großen Spielraum. | 4 | 30 |
| 3. | Kooperation Qualitätsplanung, Optimierungsmaßnahmen, Auditierung und Lieferanten- sowie Werkstattbetreuung und Weiterentwicklung des QS-Systems erfordern regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit. Erforderliche Abstimmungen treten nur gelegentlich bei der Veranlassung von Umsetzungsmaßnahmen und bei der Auditierung auf. | 3 | 10 |
| 4. | Mitarbeiterführung Unterweisung und Unterstützung der mit Prüfaufgaben betrauten Mitarbeiter. | 2 | 5 |
| Punkte Gesamt | 132 |